NIS2 Richtlinie für Cybersicherheit
17. Mai 2024

Deutschland setzt NIS2 um: Neuer Referentenentwurf zur Stärkung der IT-Sicherheit

Deutschland setzt NIS2 um: Neuer Referentenentwurf zur Stärkung der IT-Sicherheit

Mit dem neuen Referentenentwurf zur Stärkung der IT-Sicherheit, bekannt als „NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz“, setzt Deutschland einen bedeutenden Schritt zur Verbesserung der IT-Sicherheitsstandards. Das Gesetz baut auf der bereits bestehenden NIS-Richtlinie auf, erweitert jedoch den Anwendungsbereich erheblich und bringt weitreichende Änderungen mit sich. Besonders hervorzuheben ist der ganzheitliche Ansatz, der nicht nur kritische Infrastrukturen, sondern auch zahlreiche andere Einrichtungen einbezieht.

Erweiterter Anwendungsbereich

Eine der wesentlichen Neuerungen des NIS2-Gesetzes ist die Ausweitung des Anwendungsbereichs auf insgesamt 29.500 Stellen. Diese Zahl umfasst eine Vielzahl von Einrichtungen, die nun unter die neuen Sicherheitsanforderungen fallen. Der Unterschied zu den bisherigen Regelungen für kritische Infrastrukturen (KRITIS) liegt vor allem im umfassenden Ansatz der Regulierung. Während sich frühere Vorschriften primär auf kritische Infrastrukturen wie Energieversorgung, Wasserwirtschaft und Transportwesen konzentrierten, berücksichtigt das NIS2-Gesetz nun auch IT-Systeme in anderen Bereichen, die als kritisch eingestuft werden. Dazu gehören beispielsweise auch Verwaltungs- und Buchhaltungssysteme, die bisher nicht unter die strengen Vorgaben fielen.

Dieser erweiterte Anwendungsbereich bedeutet, dass Unternehmen aller Größenordnungen und aus unterschiedlichen Branchen nun ebenfalls von den neuen Regelungen betroffen sind. Dies stellt eine erhebliche Herausforderung dar, insbesondere für kleinere Unternehmen und Organisationen, die möglicherweise nicht über die notwendigen Ressourcen zur Umsetzung der neuen Anforderungen verfügen.

Erweiterte Meldepflichten

Ein weiterer zentraler Aspekt des NIS2-Gesetzes ist die Erweiterung der Meldepflichten im Falle eines Sicherheitsvorfalls. Die Anforderungen an die Meldung von Vorfällen wurden deutlich verschärft. Unternehmen sind verpflichtet, erste Meldungen innerhalb von 24 Stunden nach Bekanntwerden des Vorfalls zu machen. Diese zeitnahe Erstmeldung soll sicherstellen, dass Sicherheitsvorfälle schnell erkannt und die notwendigen Maßnahmen eingeleitet werden können, um weitere Schäden zu verhindern.

Darüber hinaus müssen Unternehmen innerhalb von 72 Stunden nach der Erstmeldung eine umfassendere Meldung abgeben. Diese detaillierte Meldung muss eine vollständige Analyse des Vorfalls enthalten, einschließlich der Ursachen, der ergriffenen Maßnahmen und der Auswirkungen auf die betroffenen Systeme und Daten. Diese erweiterten Meldepflichten sollen Transparenz schaffen und es den Aufsichtsbehörden ermöglichen, besser auf Sicherheitsvorfälle zu reagieren und präventive Maßnahmen zu entwickeln.

Herausforderungen für Unternehmen

Die Umsetzung der neuen Anforderungen des NIS2-Gesetzes stellt Unternehmen vor erhebliche Herausforderungen. Die Notwendigkeit, sämtliche IT-Systeme als potenziell kritisch zu betrachten und die erweiterten Meldepflichten zu erfüllen, erfordert umfassende Anpassungen in den bestehenden Sicherheitsprozessen und -systemen. Unternehmen müssen möglicherweise ihre IT-Infrastruktur überprüfen, Sicherheitsmaßnahmen stärken und neue Verfahren für die Meldung und das Management von Sicherheitsvorfällen implementieren.

Für viele Unternehmen bedeutet dies, dass sie in zusätzliche Ressourcen investieren müssen, um den neuen Anforderungen gerecht zu werden. Dazu gehören möglicherweise neue Technologien, Schulungen für Mitarbeiter und die Implementierung oder Anpassung von Sicherheitsrichtlinien und -verfahren. Besonders kleinere Unternehmen könnten Schwierigkeiten haben, die erforderlichen Ressourcen und Fachkenntnisse bereitzustellen, um den neuen Anforderungen zu entsprechen.

Beratungsleistungen von Syngenity® GmbH

Die Syngenity® GmbH bietet umfassende Beratungsleistungen an, um Unternehmen bei der Umsetzung der NIS2-Vorgaben zu unterstützen. Unsere Experten helfen Ihnen dabei, die neuen Anforderungen zu verstehen und praktisch umzusetzen. Wir bieten Unterstützung bei der Analyse Ihrer aktuellen IT-Sicherheitsmaßnahmen, der Entwicklung und Implementierung neuer Sicherheitskonzepte und der Vorbereitung auf die erweiterten Meldepflichten.

Unser Ziel ist es, Ihnen eine maßgeschneiderte Lösung zu bieten, die auf die spezifischen Bedürfnisse und Anforderungen Ihres Unternehmens abgestimmt ist. Wir helfen Ihnen dabei, Ihre IT-Sicherheit zu stärken, die neuen Vorschriften zu erfüllen und sicherzustellen, dass Sie im Falle eines Sicherheitsvorfalls schnell und effektiv reagieren können.

Kontaktieren Sie uns

Um mehr über unsere Beratungsleistungen zu erfahren und sich auf die neuen Anforderungen des NIS2-Gesetzes vorzubereiten, kontaktieren Sie uns bitte über unsere Webseite. Unser Team von Experten steht Ihnen gerne zur Verfügung, um Sie durch den Prozess der NIS2-Compliance zu begleiten und sicherzustellen, dass Ihr Unternehmen optimal vorbereitet ist.

Die Umsetzung der NIS2-Vorgaben mag herausfordernd erscheinen, aber mit der richtigen Unterstützung können Sie sicherstellen, dass Ihre Sicherheitsmaßnahmen den neuesten Standards entsprechen und Ihr Unternehmen bestmöglich geschützt ist. Lassen Sie uns gemeinsam an der Stärkung Ihrer IT-Sicherheit arbeiten und den neuen Anforderungen gerecht werden.

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